hannes ramsi
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Achtung: Abzocke!
Am Wochenende besuchte ich die zur Werkstatt gehörige Waschanlage und wollte einen 10-Euro-Schein in Kleingeld wechseln. Der Automat war mit "Change" beschriftet, was verständlicherweise darauf hinweist, dass er Scheine in Kleingeld wechseln sollte (siehe Bild).
Nachdem ich den Schein in den Automaten gesteckt hatte, merkte ich, dass etwas nicht stimmte. Es gab keine genaue Erklärung oder Beschreibung, welche Art von Wechselgeld man erhält. Daher wollte ich meinen 10-Euro-Schein wieder zurückhaben. Ich drückte den "Reject"-Knopf, aber nichts passierte – eine typische Abzocke, dass dieser Knopf nicht funktioniert. Stattdessen kam eine Quittung heraus, auf der stand, dass ich ein Guthaben hatte.
Ich rief die auf der Quittung angegebene Nummer an und mir wurde gesagt, ich solle zur Werkstatt gehen, dort würde man mir helfen. Ein vermeintlicher Sohn des Eigentümers, der wahrscheinlich eine zukünftige Führungskraft des Unternehmens werden soll, war sehr unfreundlich und sprach in einem vulgären Ton zu mir: "Du hast den falschen Knopf gedrückt." Ich widersprach ihm und sagte, dass ich nur meine 10 Euro zurückhaben wollte. Er sagte, ich solle kurz beim Automaten warten, er käme gleich.
Nach 10 Minuten Warten bei 34 Grad sah ich, wie er an einem Moped bastelte und mich ignorierte. Als er schließlich kam, drückte er mir 10 Token in die Hand. Ich bat ihn höflich, mir mein Geld zurückzugeben, woraufhin er sehr unhöflich antwortete und behauptete, es sei überall so, dass man kein Wechselgeld bekomme.
Ich erklärte ihm, dass der Kauf der Token nicht abgeschlossen wurde, da ich auf "Rejekt" gedrückt hatte. Widerwillig gab er mir schließlich das Geld zurück. Ich bedankte mich und ging zum Auto. Währenddessen beschimpfte er mich hinter meinem Rücken mit extrem vulgären und menschenverachtenden Ausdrücken.
Ich bitte jeden, der auf guten Service Wert legt: Vermeidet diese Werkstatt und wechselt dort auf keinen Fall Kleingeld. Dieses unprofessionelle Verhalten, besonders von zukünftigen Möchtegern-Führungskräften, ist keinen Besuch wert.
Das Unternehmen wurde der Verbraucherzentrale Österreich gemeldet.
Info: Rechtslage Österreich
Um sicherzustellen, dass Automaten klar und transparent über die Art der angebotenen Währung oder Leistung informieren. Hier sind relevante Regelungen:
§ 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG):
Dieser Paragraph schützt Verbraucher vor irreführenden oder unklaren Informationen. Automaten, die statt Wechselgeld Spieltoken oder andere Formen von Währung ausgeben, müssen dies klar angeben, um Verbraucher nicht zu täuschen.
§ 2 des Preisauszeichengesetzes (PAG):
Laut diesem Gesetz müssen alle Preisangaben für Waren und Dienstleistungen klar, deutlich und verständlich sein. Wenn ein Automat keine klare Information darüber gibt, dass statt Bargeld Token ausgegeben werden, könnte dies gegen diese Vorschrift verstoßen.
Allgemeine Informationspflichten:
Die Informationspflichten unter dem Konsumentenschutzgesetz verlangen, dass Verbraucher vor der Nutzung eines Dienstes oder Kaufs vollständig informiert werden. Dies schließt auch die Information über den Mechanismus des Automaten ein.
Zusammenfassend müssen Automaten in Österreich klar angeben, ob sie Wechselgeld oder andere Arten von Währung oder Token ausgeben. Wenn dies nicht der Fall ist und dadurch Verbraucher in die Irre geführt werden, könnte dies gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen verstoßen. Verbraucher haben in solchen Fällen die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale Österreich oder andere rechtliche Beratungsstellen zu wenden.